Byzantinischer Bilderstreit
Jahr Ereignis
720 Kalif Jazïd II. (auch: Yazid II.   auch: Yazîd II) erläßt ein strenges Bilderverbot.
Auch die christlichen Untertanen seines Reiches sind diesem Bilderverbot unterworfen. (Propyläen WG Bd.5 S.193)
Bildersturm im Jahr 815 Miniatur aus dem Chludow-Psalter (Ausschnitt)
722 Bildersturm unter dem Kalifen Yazîd II. (Wikipedia: Stichwort: ⇒ Bildverbot)
726 Beginn des Bilderstreits im christlichen Byzanz.
Kaiser Leo III. erläßt ein Edikt, das die Anbetung von Heiligenbildern verbietet. Das Christus-Bild wird von der Bronze-Tür des Kaiserlichen Palastes entfernt.
731 Papst Gregor III. exkommuniziert die Bilderstürmer.
Das Schisma zwischen der östlichen und der westlichen Kirche wird eingeleitet.
754 Konzil von Hiereia lehnt alle Heiligenbilder und jeglichen Bilderdienst ab.
787 Unter Irene wird auf dem 7. Ökumenischen Konzil (⇒ II. Nicaenischen Konzil) die Bilderverehrung wieder eingeführt.
790 bis 792

Als Reaktion auf das Konzil von Nicäa verfassen fränkische Theologen die ⇒ Libri Carolini. Die Texte sind deutbar als erste bilderfeindliche Thesen in der westlichen Kirche. Einerseits wird die direkte Bilderanbetung darin abgelehnt, andererseits eine Anbetung von Kultgegenständen jedoch erlaubt. Auch bildliche Darstellungen zur Erläuterung des religiösen Glaubens werden gestattet.
Aus heutiger Sicht deuten sich hier die ersten Versuche von Kompromißlösungen innerhalb der herrschenden Schichten an.

815 Erneute Bildersturmphase: Bildersturmsynode Leos V.
820 bis 825 Thomas der Slawe, eine Rebellion in Kleinasien mit Bauernaufständen, Volksunruhen und blutigen Kaiserstürzen.
825 Ludwig der Fromme versammelt alle fränkischen Bischöfe auf dem Konzil in Paris, die die Wiedereinführung des Bilderverbots im Osten verurteilen.
843 Endgültige Wiedereinführung der Bilderverehrung unter Theodora der Regentin für ihren Sohn Michael III.




Bildersturm-Bewegungen in der Frühen Neuzeit in Europa
Jahr Ereignis
ab 1522 Bildersturm-Bewegungen in der Frühen Neuzeit in Europa
Beginn der Spaltung der West-Kirche in katholische und protestantische Richtungen
1522 bis 1566 Bildersturm-Bewegungen in der Schweiz und im Heiligen Römischen Reich. Bilderstürmer in Mühlhausen Zeichnung von Hans Baltzer (Ausschnitt)
1559 Bilderstürmer in Schottland.
1563 Konzil von Trient, die katholische Kirche fixiert den Bildgebrauch. Beginn der Gegenreformation.
1566 Bildersturm in den Niederlanden.
1642 bis 1649 Bilderstürmer in England.




  Arbeits-Vermerke zu den Begriffen    »Bilderstreit«  und  »Bildersturm«

Die Jahre 726 bis 843 gelten als Jahre des Byzantinischen Bilderstreits. Gemeint ist damit ein theologischer Streit in der Christenheit über die Frage, ob Heiligenbilder selbst als heilig mit zu verehren seien oder als Götzenbilder abzulehnen und zu zerstören sind. Diese Frage stellt sich Atheisten nicht. Der Bilderstreit findet eine kuriose Wiederholung in der Frühen Neuzeit durch den Bildersturm der Protestanten.

  • Theologische Diskussionen können durchaus dem menschlichen Wunsch nach Erkenntnis entsprechen. Dem steht der Mißbrauch gegenüber, der die daraus resultierenden Leidenschaften nutzt zur politischen Machterhaltung und zur politischen Gestaltung der realen Welt.
  • Aufsehenerregende Beispiele dafür sind sind zuerst die Bildersturmbewegungen in Byzanz und schließlich die Vorgänge während der Reformation in Mitteleuropa speziell im Großen Deutschen Bauernkrieg.
  • Die Frage, ob ein Bild eine Gottheit widerspiegeln kann oder nicht ist eine Frage der Religion, nicht aber eine Frage in der Erkenntnissuche.
  • Bildliche Darstellungen widerspiegeln die Auseinandersetzung der Menschen mit ihrer Umwelt und ihrem realen Dasein auf der Welt. Künstlerische Darstellungen stellen diese Auseinandersetzung auf höchster Ebene dar, sie sind eine Form des Ringens des Menschen um Erkenntnis. Der Künstler, der ein Abbild (seiner Sicht auf die Welt) schafft, stellt sich - gewollt oder ungewollt - der Frage, wie man die Welt sehen kann.
  • Ein Verbot bildlicher Darstellungen bedeutet in jedem Fall eine Einschränkung des Menschen in seiner Auseinandersetzung mit der realen Welt und damit eine Begrenzung in seiner Erkenntnisfähigkeit.
  • Damit ist eine solche Einschränkung auch eine Einschränkung menschlicher Freiheit.
  • Die Tatsache, das es schlechte Bilder geben kann, muß nicht zur Konsequenz des Bilderverbots führen. Es gibt auch Erkenntnisse über das Schlechte, das Böse usw. Ein generelles Bilder-Verbot stellt auch ein generelles Verbot der Darstellung des Wahrhaften und des Schönen dar!
  • Ein spezielles Darstellungsverbot ist das Verbot der Darstellung eines Gottes. Ein solches Verbot ist eine Einschränkung in der religiösen Suche nach Gotteserkenntnis. Es diente der Herrschaftserhaltung von Priesterschaften, insbesondere wenig gebildeter Priesterschichten. Eigentliche Ursache von solchen Bildverboten sind ursprüngliche Naturängste der Menschen aus der Vorzeit, z.B. Ängste vor unbeherrschbaren Naturgewalten.
    In der Neuzeit kehren solche Naturängste zurück, weil durch ökonomisch erzwungenen Naturmißbrauch die Naturgewalten wieder als unbeherrschbar interpretiert werden können.
  • Die Zeit der Bilderstürmerei in Byzanz ist von zahllosen Bürgerkriegen und Aufständen gekennzeichnet. Diese schwerwiegenden Unruhen führten auf Dauer zum tatsächlichen Machtverlust der herrschenden Militärhierarchien und ebenso bei ihren Kontrahenten in der Priesterschaft. Um dem gänzlichen Machtverlust zu entgehen, wurde der theologische Disput beendet. Eine nahezu ähnliche Situation gestaltete sich in der Frühen Neuzeit in Europa.
  • Der theologische Streit führte zu Spaltungen in der christlichen Kirche. Die Frage, ob dieser Streit von außen in die christliche Kirche getragen wurde, bleibt bis in die heutige Zeit unbeantwortet. Der Streit begann immer mit der Auseinandersetzung um das Bild Christi.
  • Sowohl im Byzantinischen Bilderstreit als auch im Bildersturm der Frühen Neuzeit liefen die theologischen Debatten parallel zu opferreichen und blutigen Neuverteilungskämpfen der materiellen Reichtümer von Klöstern.


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Notizen Bauernkriege Bilderstreit  •  Hans Holger Lorenz  •  13. Juli 2017  •  WB-To