Die Arbeiter- und Bauernispektion ( orig. Schreibweise "Arbeiter - und - Bauern - Inspektion" kurz "ABI" ) war ein demokratisches Kontrollorgan (1) in der DDR. Die Mitglieder der Kommissionen der ABI wurden in den Betrieben durch die Belegschaften und in den Städten und Gemeinden (als "Volkskontrollausschüsse") von den Einwohnern gewählt. Die Mitglieder dieser Kommissionen arbeiteten fast ausschließlich ehrenamtlich. Die Inspektionen ("Organe der ABI") bestanden in den Kreisen, auf den Bezirksebenen und in den Industriezweigen der DDR. In den Betrieben war die ABI-Kommission den SED-Parteileitungen der Grundorganisationen unterstellt. In diesen Kommissionen konnten angesehene Facharbeiter und Kollegen von der Betriebsleitung unabhängige Kontrollrechte warnehmen. Aber nicht nur in den Betrieben und in den Verwaltungsapparaten wurden die z.T. sogar gefürchteten ABI-Kontrollen wirksam. Auch in den VEG ("Volkseigene Güter"), den PGH ("Produktionsgenossenschaften des Handwerks") und in den Einrichtungen der Kultur und des Gesundheitswesens konnten gezielte schnelle und auch unangekündigte Kontrollen der ABI wirksam werden. Ihre vorrangige Aufgabe darin, die Durchführung der Parteibeschlüsse zu kontrollieren und damit zur Erfüllung des vom Parteitag beschlossenen Programms beizutragen. Gleichzeitig hatten sie an der Verbesserung der Planungsmethoden mit zu arbeiten und die Einhaltung der Gesetzlichkeit durchzusetzen. Die Aufgaben der ABI erstreckten sich viel weitgehender auf die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen als heute in der offiziellen Geschichtsschreibung darüber berichtet wird. Es sollten Hemmnisse beseitigt werden, Schäden an der Volkswirtschaft erkannt und korrigiert sowie Schlußfolgerungen für die weitere Leitungstätigkeit gezogen werden. Zur erfolgreichen Durchführng ihrer Aufgaben war die ABI mit umfassenden Rechten und Vollmachten ausgestattet, bei deren Anwendung die erzieherische Wirkung im Vordergrund stand. Über Ergebnisse der Kontrollen wurde in den Betriebsversammlungen, in den Einwohnerversammlungen und in allen Ebenen der Volksvertretungen berichtet, auch in der Öffentlichkeit, jedoch seltener in Presse, Funk und Fernsehen. Hinweise zur Organisationsform der ABI: Die ABI selbst war ein Kontrollorgan, das der SED-Partei direkt unterstand (es gab mehrere Parteien in der DDR) ! Die untersten ABI-Ebenen unterstanden den SED-Betriebsparteileitungen, Kreisorgane der ABI den SED-Kreisleitungen u.s.w., in den Bezirkseben analog. Die oberste ABI-Inspektion unterstand folgerichtig dem ZK der SED. Interessant dürfte in diesem Zusammenhang noch sein, das in den LPG ("Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften") selbst keine ABI-Organisationsform geschaffen zu werden brauchten, da auf der Grundlage des genossenschaftlichen Eigentums die direkte Kontrolle durch die Bauern gegeben war. Die LPG`s waren juristische Personen, wirtschafteten selbsständig und eigenverantwortlich. Grundlagen ihrer Tätigkeit bildeten das Statut der betreffenden LPG, ihre Betriebsordnung und die Beschlüsse ihrer Mitgliederversammlung. Die Justizorgane, die Verteidigungs- und Sicherheitsorganisationen wurden nach Staatsauffassung der DDR grundsätzlich unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands organisiert. Da das für Produktionsbereiche nicht in jedem Fall zutreffen konnte, begann auf Beschluß des ZK der SED und des Ministerrats der DDR am 15.Mai 1963 die Tätigkeit der ABI. Grundlage ihrer Arbeit bildete eine breit angelegte ehrenamtliche Tätigkeit. Die ABI arbeitete eng mit den Arbeiterkontrolleuren des FDGB und mit den Kontrollposten der FDJ zusammen, die ihrererseits die Kontrollen eigenverantwortlich warnahmen. Es ging nicht darum, die Arbeit allgemein zu kontrollieren, sondern die gesellschaftliche Wirksamkeit staatlicher Leitungstätigkeit zu überprüfen. Auch aus diesem Grund waren die ABI-Kontrollen stets von Auseinandersetzungen und manchen harten Debatten in Betriebsleitungen, Gewerkschaftsräten und Parteiversammlungen begleitet und somit eher ein Ausdruck real wirksamer Demokratie. Dennoch, auch »sozialistische Leiter« waren vor subjektiven Fehlern nicht gefeit, und so kommt ein Experte aus einer ehemaligen Wirtschaftsabteilung des ZK der SED heute zu dem Schluß: Die in der DDR gebildete ABI – Arbeiter- und Bauerninspektion – war ein richtiger Ansatz." (2) Angesichts der in BRD bekannt gewordenen "Fleischskandale", der immer mangelhafteren Kranken- und Altersversorgung, der zunehmenden krimminellen Gefährdung in der Öffentlichkeit, der Finanzskandale der Banken usw. würde man sich bei richtiger Kenntnis über die damalige Wirksamkeit der ABI-Kontrollen, also der Inspektionen von und durch Arbeiter und Bauern (!) eine solche Organisationsform im modernen Staat nur wünschen! |
§ 6. Zusammenarbeit mit den anderen Staatsorganen, Wirtschaftsorganen, Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und gesellschaftlichen Organisationen. (1) Die Deutsche Volkspolizei löst ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit den Leitern der anderen Staatsorgane, der Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, den Generaldirektoren der VVB und den Leitern anderer wirtschaftsleitender Organe, den Direktoren der Kombinate und Betriebe und den Leitern anderer Einrichtungen, den Vorständen der Genossenschaften, den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen und den Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland sowie den gesellschaftlichen Kollektiven und stützt sich auf die Bereitschaft der Bürger, insbesondere der freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei, zur aktiven, Mitwirkung bei der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. (2) Die Zusammenarbeit dient der komplexen Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten, zur Beseitigung ihrer Ursachen und Bedingungen sowie zur Abwehr und Beseitigung anderer Gefahren und Störungen -und trägt dazu bei, daß die zuständigen Staats- und Wirtschaftsorgane, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften, Massenorganisationen und die gesellschaftlichen Kollektive ihrer Verantwortung zur Wahrung der Ordnung und Sicherheit gerecht werden. | Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei vom 11. Juni 1968 |
Die Leitung des Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion der DDR (ABI) unterbreitet den Vorschlag, die ABI nicht mehr wie bisher dem SED-Zentralkomitee und der DDR-Regierung, sondern unmittelbar der Volkskammer zu unterstellen und dieser für die gesamte Tätigkeit rechenschaftspflichtig zu sein. Ergebnisse der Kontrollarbeit der ABI sollen den Massenmedien zugänglich gemacht werden, um eine breite Information der Bürger zu ermöglichen und nachdrücklicher auf notwendige Veränderungen hinzuwirken. | DDR-Chronik November 1989 |
Literatur Quellen Links | ||
(1) | Sachwörterbuch der Geschichte Deutschlands und der deutschen Arbeiterbewegung Dietz Verlag Berlin 1969 |
Bd.I A-K S.170-171 |
(2) | »Praktische Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus dem Sozialismusversuch
in der DDR für eine sozialistische Wirtschaftspolitik im 21. Jahrhundert« |
Vortrag von Dr. Klaus Blessing zur Sozialismus–Konferenz der Rosa-Luxemburg-Stiftung am 11. November 2006 |
Bezeichnungen in der DDR | Abkürzungen | |
Bestandsübersicht |
Komitee der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) 1963-1989 (1990) |
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Kontrollen des Komitees der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion |
Bundesarchiv | |
"Iswestija Rabotsche-Krestjanskoi Inspekzii" (Nachrichten der Arbeiter- und Bauerninspektion) Nr. 9-10, November-Dezember 1920. |
REDE BEI ERÖFFNUNG DER I. ALLRUSSISCHEN BERATUNG DER VERANTWORTLICHEN FUNKTIONÄRE DER ARBEITER- UND BAUERNINSPEKTION 5. Oktober 1920 SW Bd.4 |
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